Unter dem Namen «HSG Alumni» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB, der die ehemaligen Studierenden der Universität St.Gallen (HSG) vereinigt. Der Verein hat seinen Sitz in St.Gallen.
Der Verein bezweckt, die Verbundenheit unter den ehemaligen Studierenden und die Beziehungen zur Universität und ihren Studierenden zu stärken sowie das lebenslange Lernen und den allseitigen Erfahrungsaustausch zu fördern. Ferner bezweckt der Verein, die Universität St.Gallen insbesondere in Lehre, Forschung und Weiterbildung über den Rahmen hinaus zu fördern, der mit öffentlichen Mitteln erreicht werden kann.
Der Verein kann zur Erfüllung des Zweckes geeignete Organisationen schaffen und die Mitglieder zu probono-Tätigkeit anhalten.
Die Mitgliedschaft kann erworben werden von
Die Mitglieder verpflichten sich zur Förderung des Vereinszweckes und zur Zahlung eines Jahresbeitrages.
An der Universität St.Gallen Studierenden auf der Bachelor-Stufe kann der Vorstand Zugang zu Dienstleistungen und Anlässen von HSG Alumni gewähren.
Personen und Institutionen kann die Ehrenmitgliedschaft verliehen werden.
Organe des Vereins sind
Der Verein hält jährlich eine ordentliche Generalversammlung ab, der folgende Befugnisse zustehen:
Eine ausserordentliche Generalversammlungen wird auf Beschluss des Vorstandes einberufen oder wenn 100 Mitglieder dies verlangen.
Die Generalversammlung fasst ihre Beschlüsse und vollzieht ihre Wahlen in offener Abstimmung mit Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes beschlossen wird. Die vollständige oder teilweise Änderung der Statuten kann nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen beschlossen werden. Bei Wahlen entscheidet im zweiten Wahlgang das relative Mehr.
Der Vorstand des Vereins besteht aus der Präsidentin oder dem Präsidenten und mindestens 10 weiteren Mitgliedern, die von der Generalversammlung jeweils für 3 Jahre gewählt werden. Die Rektorin oder der Rektor der Universität, die oder der Delegierte für Weiterbildung sowie die Präsidentin oder der Präsident der Studentenschaft werden zu den Sitzungen eingeladen. Der Vorstand bildet die Leitung des Vereins; insbesondere obliegen ihm folgende Aufgaben:
Die Vorstandssitzungen werden von der Präsidentin oder dem Präsidenten durch schriftliche Einladung einberufen. Der Vorstand kann über Anträge der Präsidentin oder des Präsidenten auf dem Zirkulationsweg beschliessen.
Der Verein hat eine Geschäftsstelle, welche durch einen Geschäftsführer oder eine Geschäftsführerin geleitet wird. Die Geschäftsstelle unterstützt den Vorstand in seiner Tätigkeit und verantwortet die operative Ausführung der Projekte und Aktivitäten. Der Vorstand erlässt ein Geschäftsreglement. Die Geschäftsstelle empfängt ihre Weisungen vom und berichtet dem Präsidenten.
Die Generalversammlung wählt die Revisionsstelle für 3 Jahre. Diese hat die Rechnungsführung des Vereins jährlich zu prüfen und der ordentlichen Generalversammlung schriftlich Bericht zu erstatten.
Die Mittel des Vereins bestehen aus:
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen.
Rechnungsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
Der Verein wird aufgelöst durch Beschluss der Generalversammlung, in welcher wenigstens drei Viertel der Anwesenden dem Beschluss zustimmen; Anträge auf Auflösung sind den Mitgliedern mit der Einladung zur Generalversammlung schriftlich bekanntzugeben. Im Falle der Auflösung geht das gesamte Vermögen des Vereins als besonderer Fonds an die Universität St.Gallen über.
Diese Statuten ersetzen diejenigen vom 20. Mai 2011 und treten sofort in Kraft. Im Namen der Generalversammlung vom 17. Mai 2018.